
Tätigkeitsbereiche
- Bauleitplanung und Verfahrensdurchführung zu Projekten jedweder Aufgabenstellung
- Kommunalberatung zur städtebaulichen Gebietsentwicklung und zur gemeindlichen Entwicklungssteuerung
- Verfahrenskoordination, Gutachtenausschreibung und Projektsteuerung
- Organisation, Durchführung und Moderation von Öffentlichkeitsarbeit und Konfliktlösungen
- Befreiungsbegründungen gemäß § 31 Abs. 2 und 3 BauGB
- Städtebaurechtliche Einschätzungen z.B. zum geltenden Planungsrecht
- Städtebauliche Masterpläne
- Städtebauliche Entwürfe und Konzepte
- Standortentwicklungspotentialanalysen und -bewertungen
- Verschattungsstudien
- Objektvisualisierung (Architektur und Städtebau)
- Vorbereitende Untersuchungen für Sanierungs- und Entwicklungsgebiete
- Satzungen des besonderen Städtebaurechts gemäß § 172 BauGB
- Umweltberichte, Umweltprüfungen
- Biotoptypenkartierungen und -bewertungen
- artenschutzrechtliche Ersteinschätzungen
- waldfachliche Bewertungen
- Objektbeschreibungen, Flächen- und Grundstücksrecherchen und Exposés

Kooperationen
Die GfP verfügt aufgrund der langjährigen Tätigkeiten in der verbindlichen Bauleitplanung über vielfältige Arbeitskontakte für alle thematischen Fragestellungen zu anerkannten Gutachtern. Die Bearbeitung auch sehr spezieller Aufgabenstellungen kann daher bei Erforderlichkeit kurzfristig übernommen oder vermittelt werden, z. B.:
- Faunistische Fachgutachten jeder Art
- FFH-Prüfungen
- Belichtungsgutachten (nach DIN)
- Lärmgutachten
- Luftgütebeurteilungen
- Straßenverkehrsabwicklung
- Altlastenermittlung und Beurteilung
- Niederschlagswasserversickerung
- Klimaauswirkungen- und Windströmungssimulationen
- Architektur und Hochbau